Namhafte Initiatoren haben nun einen Weg gefunden, um den wirksamen Anlegerschutz zu umgehen.
Finanzanlagenvermittler, die Vermögensanlagen anbieten, benötigen eine behördliche Zulassung und müssen sich bei der Beratung und Vermittlung streng an die gesetzlichen Vorgaben der FinVermV halten.
Diese Pflichten im Sinne des Anlegerschutzes umfassen u.a.:
nachzuweisende fachliche Qualifikation
Existenz einer Haftpflichtversicherung für Beratungsfehler
Eintrag in das öffentliche Register der IHK
eigenständige, dokumentierte Prüfung der Plausibilität der Angebote
Angemessenheitsprüfung
Geeignetheitsprüfung
Vermittlung nur „im Interesse des Anleger“ (zu begründen)
revisionssicher protokollierte Beratung
alljährliche Erstellung eines Prüfberichts durch einen Wirtschaftsprüfer über die Einhaltung dieser Pflichten
Die Gesetzeslücke, die Anbieter nun nutzen, besteht darin, dass sie ihre Offerten noch direkt an interessierte Anleger verkaufen dürfen, ohne dass irgendeine Beratung stattfinden muss. Dadurch sparen die Anbieter erhebliche Vertriebskosten. Ein Teil dieser Ersparnis wird interessierten Anlegern in Form eines Rabatts als Anreiz gezahlt, wenn sie auf die fachliche Betreuung durch einen Finanzanlagenvermittler verzichten.Das BMF hat diesen Missstand erkannt und ein „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ (Punkt 3) auf den Weg gebracht.
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