Das Ministerium hatte die technische Universität (TU) München beauftragt, Vorschläge für die Förderung von Private Equity in Deutschland zu erarbeiten. Nach Ansicht der Münchner Fachleute bietet Deutschland im internationalen Vergleich relativ schlechte Voraussetzungen für Private Equity Firmen und ist aufgrund seiner steuerlichen Regelungen und Auflagen als Standort unattraktiv. Die Experten schlagen daher vor, die Fonds künftig als Vermögensverwalter zu behandeln und von der Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu befreien. Damit würde die Schlechterstellung gegenüber Fondsstrukturen in anderen europäischen Ländern, wie Luxemburg oder Großbritannien, aufgehoben. Bisher bestand die Gefahr, dass Fonds als gewerblich eingestuft werden, wenn sie aktiv die Unternehmensstrategien mit gestalten. Verschiedene Fallstudien bescheinigen den Beteiligungsfonds zudem ein sehr gutes Wirken.
Zurzeit werden die Vorschläge der Universität zur Gesetzesänderung noch diskutiert, bis zum Sommer soll dann ein Referentenentwurf für das Beteiligungsgesetz vorliegen.
Quelle: Hansa Treuhand Marktreport
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