Freitag, 6. April 2007

Know How: Zweitmarkt

Beteiligungen an GmbH & Co. KGs in Form geschlossener Fonds (z.B. Schiffsfonds) sind grundsätzlich nicht fungibel, dass heißt, sie sind nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt wiederveräußerbar, und meist schon gar nicht zum gewünschten Preis. Es gibt bisher keinen geregelten Markt, der das zur fairen Preisfindung notwendige Umsatzvolumen und die geforderte Informationstransparenz aufweist. Wenn ein Anleger seinen Fondsanteil verkaufen will, dann ist er meist bestens beraten, wenn er sich direkt an den jeweiligen Initiatoren wendet. Dieser findet häufig im geschlossenen Kreis der Kommanditisten einen Interessenten, und zur fairen Preisfindung haben die Emissionshäuser bisher immer beigetragen.

Doch seit einiger Zeit wandelt sich das Umfeld. Verschiedene Emissionshäuser bringen sogenannte Zweitmarktfonds auf den Markt. Mit frischem Geld neuer Anleger werden Fondsanteile von Altanlegern aufgekauft. Dass diese dabei häufig übervorteilt werden, liegt in der Natur der Sache, denn bei den Zweitmarktfonds gilt: Im Einkauf liegt der Gewinn.

Parallel dazu gab es mehrere Anläufe, einen börsenähnlichen Marktplatz zu etablieren, der aufgrund einer hohen Marktakzeptanz auch das benötigte Umsatzvolumen generiert. Der bislang erfolgversprechenste Versuch scheint die Fondsbörse Deutschland zu sein, eine Initiative der Börse Hamburg. Dort können verkaufswillige Anleger ihre Anteile feilbieten, und Schnäppchenjäger versuchen, günstig rentable Beteiligungen zu erwerben.

Ulrich Oldehaver von der MPC AG äußerte sich zu dieser Thematik jüngst gegenüber der Publikation fondstelegramm wie folgt: „Für den Anleger sieht es tatsächlich so aus, als könne er Fonds schnell kaufen und wieder verkaufen. Das ist aber ein Trugschluss. Bekommt der Kunde aufgrund einer Marktänderung weniger, wird er schnell panisch und verkauft. Wie sich das entwickeln kann, zeigten die Anteilspreis 2002/2003 bei Schiffsfonds. Sie lagen bei 25 bis 30 Prozent ihres Wertes. Derzeit sind sie bei 160 Prozent. Sie dürfen nicht vergessen, auf der Käuferseite sind Profis und auf der Verkäuferseite meist die Privatanleger. Im Zweifel verkaufen diese Anleger alle zum falschen Zeitpunkt. Das ist so wie sicher wie Amen in der Kirche.“

Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Zu allem Übel kommt noch hinzu, dass immer mehr Initiatoren dazu übergehen, einen eigenen, internetbasierenden Zweitmarkt zu begründen, in dem nur die Produkte des Hauses gehandelt werden können. Diesen neuen Geschäftszweig will man sich schließlich nicht entgehen lassen. Das ist natürlich im doppelt- und dreifachem Sinn zu Nachteil der Anleger:

1) Berater und Vermittler, die als unabhängige Dritte dem Anleger helfen könnten, werden vom Handelsprozess ausgeschlossen.

2) Statt dessen verdient der Betreiber der Plattform, nämlich der Initiator, ein zweites mal an seinem Fonds, indem er eine Vermittlungsgebühr kassiert.

3) Gesamtmarktplätzen wie der Fondsbörse Deutschland wird Volumen entzogen, so dass sie gar nicht erst richtig auf die Beine kommen können.

Deshalb gilt nach wie vor: Beteiligungen an geschlossenen Fonds sollten nur als langfristige Engagements eingegangen werden, die als grundsätzlich nicht fungibel betrachtet werden sollten. In der Not (extreme Veränderung der eigenen wirtschaftlichen Situation, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Insolvenz) haben sich in der Vergangenheit stets individuelle und tragfähige Lösungen finden lassen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen